OhSheSells Consulting & Merchandise GmbH Geschäftsführerin: Larissa Gräff Hölderlinstraße 15 | 64521 Groß-Gerau
Die nachfolgend erklärten Geschäfts- und Vertragsbedingungen beschreiben die Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Sie dienen als beidseitig verbindliche Basis der Vertragspartner zum Zweck der Erzielung optimaler Arbeitsergebnisse.
Die Vertragspartner sind nachfolgend: Die OhSheSells Consulting Merchandise GmbH als Auftragnehmer/Anbieter, der Kunde – im Folgenden auch als Auftraggeber bezeichnet.
Stand: 01.11.2024
Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Anbieters (Auftragnehmer, OhSheSells Consulting & Merchandise GmbH). Sie werden vom Kunden ohne der Bestätigung der Kenntnisnahme anerkannt. Die Bestätigung erfolgt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages bzw. des schriftlichen Angebots.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der Auftragnehmer erbringt, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
3. Sie werden vom Unternehmer mit der Bestätigung der Kenntnisnahme anerkannt. Die Bestätigung erfolgt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages bzw. des schriftlichen Angebots. Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistungen bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
6. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
Angebot und Vertragsabschluss
1. Der Umfang der angebotenen Leistungen wird im Dienstleistungsvertrag / schriftlich bestätigten Angebot festgelegt.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3. Bei der Bestellung der Ware durch den Kunden handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.
Mitwirkungspflichten
1. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Beide Vertragspartner informieren sich unverzüglich gegenseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Vertragsverhältnisses auftreten und dieses beeinflussen können.
2. Der Kunde trägt Sorge, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
Durchführung der Dienstleistung
1. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
2. Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Anbieter erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters besteht nicht.
4. Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt.
6. Einen Anspruch auf Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadenersatz hat Kunde erst, wenn der Anbieter die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.
7. Vereinbarte Treffen / Meetings, die innerhalb von 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden zu 100% in Rechnung gestellt.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
Nutzungsrechte & Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
2. An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.
4. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.
5. Der Auftraggeber erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle Risiken und Folgen selbst trägt.
Laufzeit
1. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
4. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
Vergütung & Zahlungsvereinbarungen
1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vorbehalten.
2. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber jeweils in Rechnung gestellt. Auch Teil- oder Abschlagsrechnungen sind möglich.
3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4. Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und der Anbieter im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat. Alle anfallenden Reisekosten werden dem Kunden wie folgt berechnet.
5. Für Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,60 pro gefahrenen Kilometer erstattet. Für Bahnfahrten und Flugreisen werden die Kosten eines Tickets der 2. Klasse ersetzt. Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden bei Vorlage entsprechender Rechnungen vom Auftraggeber erstattet. Für Reisezeiten erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 100% eines regulären vereinbarten Tagessatzes.
6. Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe Ziffer 3) anfällt.
7. Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Vergütung in Verzug geraten, wird der Anbieter, unabhängig vom vereinbarten Leistungszeitraum, die Erbringung weiterer Leistungen mit sofortiger Wirkung einstellen.
8. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
9. Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
10. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
11. Der Anbieter behält sich eine Preisanpassung zwischen 2% und 8% pro Kalenderjahr vor. Damit werden gestiegene Kosten ausgeglichen. Die Änderung wird spätestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben.
Leistungsstörung
1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
2. Diese Pflicht des Anbieters besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis rügt, außer soweit anderes vereinbart ist.
3. Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
5. Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Datenschutz
1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Hierzu ist ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.
Haftung
1. Der Anbieter haftet nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch SUT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen.
2. Bei Vorsatz ist die Haftung unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Der Anspruch ist nicht abtretbar.
3. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber erst nach vollständiger Erbringung der Leistung geltend machen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Anbieter den Mangel nicht zu vertreten hat.
5. Die ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
6. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.
Sonstiges
1. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
5. Unser Geschäftssitz in Groß-Gerau ist ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.